Beim Friseur-Gehalt gehen die Meinungen auseinander. Manche nennen Zahlen unter 2.000 €, andere sprechen von 3.000 € und mehr. Beides stimmt – je nach Erfahrung, Spezialisierung, Region und ob der Salon tarifgebunden ist. Was die aktuellen Zahlen für 2026 wirklich zeigen.
Mindestlohn 2026: Die neue Untergrenze
Seit Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Das ist für das Friseurhandwerk besonders relevant – weil viele Salons historisch keinen bundesweiten Tarifvertrag haben und sich de facto am Mindestlohn orientieren.
Für eine Vollzeitstelle mit 38-Stunden-Woche bedeutet das ein Grundgehalt von rund 2.224 € brutto monatlich. Alles darunter ist für Vollzeitkräfte gesetzlich nicht zulässig. Wer 2026 noch weniger zahlt, verstößt gegen das Mindestlohngesetz.
Zum Vergleich: Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit weist für Friseurinnen und Friseure aktuell (Datenbasis 2024) ein Medianentgelt von 2.145 € brutto aus – unteres Quartil 1.753 €, oberes Quartil 2.423 €. Dieser Wert liegt damit sogar noch unter dem ab 2026 geltenden Mindestlohn-Niveau von rund 2.224 € für Vollzeit. Die amtliche Statistik hinkt der 2026 gültigen rechtlichen Realität also hinterher – wer die 2024er-Zahl als Zielgehalt liest, unterschätzt das aktuelle Niveau.
Gehaltsübersicht: Einstieg bis Salonleitung
| Stufe | Monatliches Bruttogehalt (Vollzeit) |
|---|---|
| Berufseinsteiger/in (Geselle/Gesellin) | ca. 2.200–2.400 € |
| Berufserfahren (3–7 Jahre) | ca. 2.400–2.700 € |
| Koloristin / Kolorist mit Spezial-Skills | ca. 2.600–3.000 € |
| Salonleitung (angestellt) | ca. 2.800–3.200 € |
| Meisterin / Meister (angestellt) | ca. 2.800–3.400 € |
Quellen: Brutto-Netto-Gehaltsrechner.de, Jobted, menschenimsalon.de – Werte geschätzt auf Basis aktueller Tarifdynamik und Mindestlohn 2026.







