Beim Schornsteinfeger-Gehalt lohnt ein genauerer Blick – weil der Beruf mehr enthält als der erste Eindruck vermuten lässt. Neben dem tariflichen Monatslohn gibt es eine Jahressonderzahlung, die in vielen anderen Gewerken fehlt. Und wer den Weg zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geht, arbeitet mit einem gesicherten Einzugsgebiet, das kaum ein anderes Handwerk kennt. Die konkreten Zahlen kommen aus dem Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk 2025–2027 (BTV, gültig ab 01.05.2025).
Tarifgehälter 2026: Drei Stufen, klare Struktur
Der BTV 2025–2027 definiert drei Tarifgruppen auf Basis des Bruttostundenlohns. Die Wochenarbeitszeit beträgt tariflich 38,5 Stunden; der Monatslohn errechnet sich nach der Formel: Stundenlohn × 38,5 ÷ 7 × 365 ÷ 12.
| Tarifgruppe | Voraussetzung | Stundenlohn | Monatslohn (brutto) |
|---|---|---|---|
| TG 1 | Gesellenprüfung | 20,19 € | ca. 3.378 € |
| TG 2 | 5 Jahre Praxis | 23,20 € | ca. 3.881 € |
| TG 3 | Weiterbildungsnachweis | 24,19 € | ca. 4.047 € |
In Baden-Württemberg gelten leicht höhere Sätze: TG 2 mit 23,53 €/h (ca. 3.936 €/Monat), TG 3 mit 24,63 €/h (ca. 4.120 €/Monat).
Für TG 3 muss der Arbeitnehmer jährlich mindestens 16 Unterrichtseinheiten Weiterbildung nachweisen. Das ist wenig Aufwand für rund 670 € mehr im Monat gegenüber TG 1.
Die Jahressonderzahlung: Ein volles 13. Gehalt
Was den Schornsteinfeger-Beruf finanziell von vielen anderen Handwerksberufen abhebt: Der BTV schreibt eine Jahressonderzahlung in Höhe von 100 % des Bruttomonatsgehalts vor, fällig bis zum 1. Dezember jedes Jahres. Das ist kein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss, sondern tariflicher Anspruch.
Für einen TG-1-Gesellen bedeutet das: rund 3.378 € zusätzlich im Dezember. Jahresbruttogehalt damit knapp 40.500 € – ohne Überstundenzuschläge (25 % Aufschlag), ohne Nachtarbeitszuschläge (50 %).







