Wer Glaser werden will, wählt eine der kürzesten Handwerksausbildungen mit echten Karriereperspektiven. Drei Jahre, zwei Fachrichtungen, ein Beruf, der durch die Energiewende im Gebäudebereich strukturell Rückenwind hat. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick – denn die Wahl der Fachrichtung beeinflusst das spätere Gehalt direkt.
Glaser: Zwei Ausbildungsberufe, eine Berufsfamilie
„Glaser" ist im Sprachgebrauch ein Begriff, in der offiziellen Ausbildungsordnung stehen zwei selbstständige Ausbildungsberufe:
Glaser/in – Verglasung und Glasbau (Beruf-ID 4364 bei der Bundesagentur für Arbeit): klassischer Glaserberuf mit Schwerpunkt auf Fenster- und Türverglasung, Rahmenarbeiten, Bilderrahmung, Spiegel und – für Spezialisierte – Bleiverglasung und Restaurierung historischer Kirchenfenster.
Glaser/in – Fenster- und Glasfassadenbau (Beruf-ID 4365): moderner, technisch ausgerichteter Beruf. Schwerpunkt auf Wärmedämmverglasung (3-fach-Isolierglas, U-Wert ≤0,8 W/m²K), Fassadenkonstruktionen, Schallschutzglas, Brandschutzverglasungen. Stärker von größeren Betrieben und dem Sanierungsmarkt geprägt.
Beide Ausbildungen sind dual: Betrieb und Berufsschule wechseln sich ab, bundesweit anerkannte Abschlüsse, vergleichbare Grundlageninhalte im ersten Lehrjahr.
Dauer und Ablauf der Ausbildung
Die duale Ausbildung dauert 3 Jahre. Das erste Lehrjahr vermittelt die gemeinsame Grundlage: Glasschnitt und Schneidetechnik, Kantenbearbeitung, Materialkunde zu Flachglas, Sicherheitsvorschriften und grundlegendes Handwerkszeug.
Ab dem zweiten Lehrjahr beginnt die fachrichtungsspezifische Vertiefung. Wer Fenster- und Glasfassadenbau gewählt hat, lernt zunehmend Wärmedämmsysteme, Fassadentechnik und Messverfahren für Dämmeigenschaften. Im Verglasung-Zweig rücken Restaurierungstechniken, Bleiarbeit und spezielle Verarbeitungsverfahren in den Vordergrund.
Die Berufsschule findet je nach Bundesland ein- bis zweimal pro Woche oder im Blockunterricht statt. Wer Abitur oder mittlere Reife mitbringt und gute Noten schreibt, kann die Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzen – der Antrag geht über die zuständige Handwerkskammer.







