Die Ausbildung zur Kosmetikerin ist in Deutschland keine Einheitslösung. Anders als bei den meisten Handwerksberufen gibt es zwei grundlegend verschiedene Wege in den Beruf – und die Wahl zwischen beiden hat finanzielle und inhaltliche Konsequenzen. Wer das weiß, trifft eine bessere Entscheidung.
Der duale Ausbildungsweg: Geld verdienen und lernen
Die duale Ausbildung zur Kosmetiker/in dauert 3 Jahre und findet gleichzeitig im Betrieb und in der Berufsschule statt. Der Betrieb – ein Kosmetikstudio, ein Spa, ein Wellness-Center oder ein Beauty-Salon – zahlt eine monatliche Ausbildungsvergütung. Die Berufsschule besucht man ein bis zwei Tage pro Woche oder in Blockform.
Diese Ausbildung führt zum anerkannten Gesellenbrief der zuständigen Handwerkskammer. Er ist die direkte Voraussetzung für die spätere Meisterprüfung und das Ausbildungsrecht.
Vergütung in der dualen Ausbildung 2026
Die Ausbildungsvergütung ist nicht tariflich einheitlich geregelt – sie unterscheidet sich je nach Betrieb, Region und Kammerbereich. Laut Azubi.de liegen die durchschnittlichen monatlichen Werte bei:
| Lehrjahr | Durchschnittliche Vergütung (brutto) |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | 585 € |
| 2. Lehrjahr | 690 € |
| 3. Lehrjahr | 790 € |
Der gesetzliche Mindestverdienst nach dem Mindestausbildungsvergütungsgesetz (MiAV) liegt für 2025 bei 682 € im ersten Jahr. Viele Betriebe zahlen darüber, einige liegen darunter und verstoßen damit gegen geltendes Recht – darauf achten.
Österreich geht hier einen anderen Weg: Der Kollektivvertrag für das österreichische Kosmetik-, Fußpflege- und Masseurgewerbe sieht im ersten Lehrjahr 1.400 € vor. Das ist ein deutlicher Unterschied – wer sich in Grenznähe ausbilden lässt oder eine österreichische Ausbildung in Betracht zieht, sollte das wissen.
Ablauf der dualen Ausbildung
Das erste Lehrjahr vermittelt die Grundlagen: Hautphysiologie, Hygienevorschriften, Grundtechniken der Gesichts- und Körperpflege. Im zweiten und dritten Jahr vertiefen sich die Inhalte – Wachsepilation, Nagelpflege, apparative Anwendungen, Beratungsgespräche, kaufmännische Grundlagen.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen Teil (Durchführung einer Behandlung) und einem theoretischen Teil. Wer die Prüfung besteht, trägt den Titel Kosmetiker/in (Handwerk).
Der schulische Ausbildungsweg: Schneller, aber kostenpflichtig
An privaten Kosmetikfachschulen gibt es eine schulische Vollzeitausbildung – oft bezeichnet als Staatlich geprüfte Kosmetikerin. Diese Ausbildung dauert in der Regel 12 bis 18 Monate und findet hauptsächlich im Schulgebäude statt. Einige Schulen integrieren ein Betriebspraktikum im zweiten Ausbildungsjahr.
Der Unterschied zur dualen Ausbildung: Es gibt keine Vergütung – stattdessen zahlt man Schulgeld.
Was die schulische Ausbildung kostet
Die Kosten variieren je nach Anbieter und Standort erheblich. Einige konkrete Beispiele aus 2024/2025:
- Kleine Fachschule (z. B. Braunschweig/Lüneburg): staatliche Förderanteile möglich, Schulgeld teils niedrig
- Private Fachschule (z. B. Morgenstern-Schulen): Schulgeld ca. 200–250 € pro Monat über 18 Monate = 3.600–4.500 € Gesamt
- Privates Kosmetikinstitut (premium, z. B. Kosmetikfachschule.de): 360 € Schulgeld monatlich × 18 Monate = 6.480 €, plus 800 € Anzahlung – insgesamt ca. 7.280 € oder mehr
- Dazu kommen: Anmeldegebühr (95–150 €), Prüfungsgebühren (250–440 €), Materialkosten
Wer die schulische Ausbildung wählt, sollte prüfen, ob BAföG, ein Bildungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Bildungsprämie des Bundesministeriums infrage kommt. In einigen Bundesländern gibt es staatlich geförderte Kosmetikausbildungen, die günstiger sind.
Was der schulische Abschluss wert ist
Der Abschluss „Staatlich geprüfte Kosmetikerin" ist bundesweit anerkannt und für die praktische Berufsausübung gleichwertig mit dem Gesellenbrief. Arbeitgeber akzeptieren beide Abschlüsse. Für den Meisterbrief und das Ausbildungsrecht ist der Gesellenbrief die direktere Voraussetzung – wer über den schulischen Weg gegangen ist, kann aber in vielen Fällen eine Gesellenprüfung nachträglich ablegen.







